Finanzierungs- und Realisierungspläne
Finanzierungs- und Realisierungspläne
Die Autobahn GmbH erstellt auf Basis des vom Bundestag beschlossenen Fernstraßenausbaugesetz einen Finanzierungs- und Realisierungsplan (FRP) für die Bundesautobahnen und die in Bundesverwaltung befindlichen Bundesstraßen. Über die Aufnahme der Projekte des Bundesverkehrswegeplans in die Bedarfspläne der Ausbaugesetze entscheidet und beschließt der Deutsche Bundestag. Erst mit Verabschiedung der jeweiligen Ausbaugesetze und der zugehörigen Bedarfspläne liegt ein verbindlicher Beschluss vor, welche Verkehrs infrastrukturprojekte beplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen. Die aktuellen Ausbaugesetze wurden am 02.12.2016 vom Deutschen Bundestag beschlossen und traten Ende Dezember 2016 in Kraft.
Der FRP umfasst sämtliche Mittelbedarfe, die zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben nach § 5 InfrGG erforderlich sind. Voraussetzung dafür ist eine verlässliche und ausreichende Bereitstellung finanzieller Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber.
Sie finden beide FRP hier zum Herunterladen:
FRP 2025 - 2029 (PDF 1,5 MB)(https://www.autobahn.de/fileadmin/Website/FRP_Autobahn_GmbH_2025-2029.pdf)
FRP 2021 - 2025 (PDF 1,4 MB)(https://www.autobahn.de/fileadmin/Website/Autobahn_Finanzierungs-und-Realisierungsplan_2020_11_V16_JB_final.pdf)
Zentrales Planungsinstrument für Investitionen
Der FRP dient als übergeordnetes, strategisches Planungsinstrument für alle Investitionen in das Treuhandvermögen der Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung. Er bildet die Grundlage für die jährliche Investitionsplanung der Autobahn GmbH des Bundes. Für seine Wirksamkeit ist die Zustimmung der zuständigen Haushalts- und Verkehrsausschüsse des Deutschen Bundestages erforderlich (§ 8 Absatz 1 Satz 2 InfrGG). Diese Zustimmung stellt jedoch keine Finanzierungszusage für einzelne Projekte dar.