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Was ist eine Stiftung?

Stiftungswissen(https://www.stiftungsindex.de/stiftungswissen/) Von Lisa Gröschel(https://www.stiftungsindex.de/ueber-uns/) Stand 22.10.2026 5 Min. Lesezeit

Eine Stiftung ist ein Vermögen, das ein Stifter dauerhaft einem bestimmten Zweck widmet. Anders als ein Verein hat sie keine Mitglieder und anders als ein Unternehmen keine Eigentümer. Sie gehört sich gewissermaßen selbst. Ein Vorstand verwaltet das Vermögen und setzt die Erträge für den Zweck ein, den der Stifter in der Satzung festgelegt hat.

In Deutschland gab es Ende 2025 nach Angaben des Bundesverbands Deutscher Stiftungen 27.082 rechtsfähige Stiftungen bürgerlichen Rechts. Rund 88 Prozent davon verfolgen gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke.

Stiftung: Definition nach BGB

Seit der Reform des Stiftungsrechts im Juli 2023 enthält das Bürgerliche Gesetzbuch erstmals eine eigene Definition. Nach § 80 BGB(https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__80.html) ist die rechtsfähige Stiftung eine mit einem Vermögen ausgestattete, auf Dauer angelegte juristische Person ohne Mitglieder, die einen vom Stifter vorgegebenen Zweck verfolgt.

Einfach erklärt heißt das:

Vermögen: Am Anfang steht Geld oder ein anderer Wert, etwa Immobilien, Unternehmensanteile oder Kunstwerke.

Zweck: Der Stifter legt fest, wofür die Stiftung da ist, zum Beispiel Jugendhilfe, Forschung oder Naturschutz.

Organisation: Ein Vorstand führt die Stiftung, oft kontrolliert von einem Stiftungsrat oder Kuratorium.

Dauer: Die Stiftung ist in der Regel auf Ewigkeit angelegt. Eine Verbrauchsstiftung gibt ihr Vermögen dagegen über mindestens zehn Jahre aus.

Wie entsteht eine Stiftung?

Grundsätzlich kann jede Person eine Stiftung gründen, ebenso ein Unternehmen oder ein Verein. Rechtlich sind zwei Bausteine nötig: das Stiftungsgeschäft und die Satzung. Im Stiftungsgeschäft erklärt der Stifter, dass er ein Vermögen auf die neue Stiftung übertragen will. Das geht zu Lebzeiten in Schriftform oder von Todes wegen, also per Testament oder Erbvertrag.

Die Satzung legt den Stiftungszweck fest und regelt, wie die Organe gebildet werden und wie das Stiftungsvermögen verwendet wird. Anschließend prüft die zuständige Stiftungsbehörde des Bundeslandes den Antrag. Mit ihrer Anerkennung ist die rechtsfähige Stiftung errichtet. Bei einer Treuhandstiftung entfällt dieser Schritt: Hier schließt der Stifter einen Vertrag mit einem Treuhänder, der das Vermögen getrennt von seinem eigenen verwaltet.

Wer lieber eine bestehende Stiftung unterstützt, statt selbst eine zu gründen, kann eine Zustiftung leisten. Wie die Gründung im Detail abläuft, steht im Ratgeber Stiftung gründen(https://www.stiftungsindex.de/stiftung-gruenden/).

Was macht eine Stiftung?

Eine klassische Stiftung legt ihr Vermögen an und gibt nur die Erträge aus. Das Grundstockvermögen bleibt erhalten, damit die Stiftung auch in 100 Jahren noch wirken kann. Mit den Erträgen fördert sie ihren Zweck auf zwei Wegen:

Fördernd: Sie vergibt Geld an andere, etwa Stipendien, Projektzuschüsse oder Preise.

Operativ: Sie führt eigene Projekte durch oder betreibt Einrichtungen wie Krankenhäuser, Museen, Schulen oder Altenheime.

Viele Stiftungen kombinieren beides. Neben den Erträgen nehmen sie Spenden und Zustiftungen an. Wie das Zusammenspiel von Stifter, Vorstand und Aufsicht im Alltag aussieht, erklärt der Beitrag Wie funktioniert eine Stiftung?(https://www.stiftungsindex.de/wie-funktioniert-eine-stiftung/)

Der Stifter gibt das Vermögen, die Stiftung setzt die Erträge für ihren Zweck ein.

Welche Arten von Stiftungen gibt es?

Stiftungen lassen sich nach Rechtsform und nach Zweck unterscheiden. Die häufigsten Arten:

Art Kurz erklärt

Rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts eigene juristische Person mit staatlicher Anerkennung und Aufsicht

Treuhandstiftung nicht rechtsfähig, ein Treuhänder verwaltet das Vermögen

Stiftung des öffentlichen Rechts vom Staat errichtet, etwa die Stiftung Preußischer Kulturbesitz

Kirchliche Stiftung dient kirchlichen Zwecken, unter kirchlicher Aufsicht

Familienstiftung dient dem Wohl einer Familie, nicht gemeinnützig

Bürgerstiftung viele Stifter fördern gemeinsam ihre Stadt oder Region

Unternehmensstiftung hält Anteile an einem Unternehmen, etwa die Robert Bosch Stiftung

Ausführlich stellt der Beitrag Welche Stiftungsformen gibt es?(https://www.stiftungsindex.de/welche-stiftungsformen-gibt-es/) die Varianten vor.

Stiftung, Verein oder GmbH: der Unterschied

Wer etwas Gemeinnütziges aufbauen will, steht oft vor der Wahl zwischen diesen drei Formen. Die wichtigsten Unterschiede:

Merkmal Stiftung Verein gGmbH

Mitglieder oder Gesellschafter keine Mitglieder Gesellschafter

Grundlage Vermögen Personen Stammkapital

Zweck änderbar nur in engen Grenzen per Beschluss

Staatliche Aufsicht ja (rechtsfähige Stiftung) nein

Auflösung kaum möglich per Beschluss

Die Stiftung ist also die beständigste Form. Bei Verein und gGmbH entscheiden Mitglieder oder Gesellschafter über die Zukunft, bei der Stiftung bleibt der Wille des Stifters maßgeblich.