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Bild: Sova Olena/ Shutterstock.com

Klima. Standards. Anpassung.

Der VDI legt einen besonderen Fokus auf die Herausforderungen bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels und setzt sich dafür ein, Maßnahmen und Strategien für eine klimaangepasste Zukunft aufzuzeigen und bereitzustellen. Ein wesentliches Element ist dabei auch die Berücksichtigung klimatischer Einflüsse bei der Richtliniener- bzw. -überarbeitung.

Hintergrundinformationen

Standards spiegeln den aktuellen Stand der Technik wider, erstellt von Expertinnen und Experten. Regelmäßig wird geprüft, ob Aktualisierungen erforderlich sind. Oftmals verwenden Standards auch Klimainformationen (z.B. Erwärmung der tieferen Bodenschichten, Schwellenwert für Niederschlag, empirische Funktionen wie für Verdunstung). Allerdings beziehen sich diese häufig nicht auf das aktuelle oder potenziell auf uns zukommende Klima, obwohl Standards für Entscheidungen genutzt werden, die weit in die Zukunft reichen.

Das Klima hat sich gegenüber den häufig zu Grunde gelegten Daten aus den Jahren 1961 bis 1990 (Klimanormalperiode) bereits deutlich geändert. In Zukunft wird, je nach Umsetzung und Intensität von Maßnahmen zum Schutz des Klimas, die durchschnittliche Lufttemperatur weiter ansteigen (siehe Klimadaten(https://www.vdi.de/themen/klima-innovation-anpassung/klima-standards-anpassung/klimadaten)). Ohne eine Anpassung an das sich ändernde Klima(https://www.dwd.de/DE/presse/ewk_hamburg/downloads/faktenpapier_2025.pdf%3bjsessionid=21FE6BA3B3DC24161B8CE9965AB0CEBC.live11053?__blob=publicationFile&v=2) werden die entstehenden Schäden und die damit verbundenen Kosten(https://extremwetterkongress.org/wp-content/uploads/2025/09/DIW-Bericht-2025_Zwei-Jahrzehnte-Klimakostenforschung.pdf) enorm sein. Mit einer Überprüfung und ggf. Modifizierung des VDI-Richtlinienwerks an den Klimawandel, können Folgen des Klimawandels jedoch gemildert und Schäden gemindert werden.

Bereits seit 2022 legt der VDI einen besonderen Fokus auf die Herausforderungen bei der Anpassung an die Folgen des Klimawandels und setzt sich dafür ein, Maßnahmen und Strategien, vor allem unterlegt mit technischem Know-how, für eine klimaangepasste Zukunft aufzuzeigen und bereitzustellen. In 2025 wurde, mit dem Folgeprojekt „Regelsetzungsaktivitäten zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels“ der Fokus nochmals auf die technische Regelsetzung gestärkt. Dieses Vorgehen wird auch vom wissenschaftlichen Beirat gestützt, der im Frühjahr 2024 eine verbindliche Berücksichtigung von Klimaaspekten in der Richtlinienerarbeitung bzw. Richtlinienüberarbeitung beschlossen hat.

Das im Zuge des Fokusthemas gegründete und folgend fortbestehende Sounding Board hat gemeinsam eine Vorgehensweise zur Überprüfung und ggf. Modifizierung von VDI-Richtlinien/VDI-Expertenempfehlungen bezogen auf den Klimawandel erarbeitet. Nach Veröffentlichung eines ersten Prototyps zur Vorgehensweise bei der Überprüfung und Modifizierung von VDI-Richtlinien/VDI-Expertenempfehlungen in Hinblick auf den Klimawandel, wurde im weiteren Verlauf dieses digitale Anwendungsformat entwickelt.

Rechtlicher Rahmen

Am 1. Juli 2024 trat das erste Bundes-Klimaanpassungsgesetz (KAnG) in Kraft. „Ziel dieses Gesetzes ist es, zum Schutz von Leben und Gesundheit, von Gesellschaft, Wirtschaft und Infrastruktur sowie von Natur und Ökosystemen negative Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere die drohenden Schäden, zu vermeiden oder, soweit sie nicht vermieden werden können, weitestgehend zu reduzieren“ [§1].

In §8 wird ein Berücksichtigungsgebot für Träger öffentlicher Aufgaben formuliert. Sie „…haben bei ihren Planungen und Entscheidungen das Ziel der Klimaanpassung nach § 1 fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen. Dabei sind sowohl die bereits eingetretenen als auch die zukünftig zu erwartenden Auswirkungen des Klimawandels zu berücksichtigen, […]. Soweit Planungen und Entscheidungen der Träger öffentlicher Aufgaben nach der Maßgabe von Fachgesetzen oder anerkannten Regeln der Technik erfolgen, die der Zielsetzung von Absatz 1 entsprechen, ist Absatz 1 durch die Anwendung dieser Fachgesetze oder anerkannten Regeln der Technik Rechnung getragen [...].“